2.3.3. Das Zahlungsbilanzgleichgewicht (Die ZB-Kurve)

Die ZB-Kurve beschreibt das außenwirtschaftliche Gleichgewicht, d.h. diejenige Kombination von Zins und Einkommen, bei der die Zahlungsbilanz ausgeglichen ist und die Devisenbilanz Null beträgt. Das inländische Zahlungsbilanzsaldo F ist bestimmt durch:

Ein Devisenbilanzsaldo von null impliziert, dass das Leistungsbilanzsaldo dem Kapitalbilanzsaldo entspricht, d.h. ein Nettoexport von Gütern und Dienstleistungen (CA > 0) erfordert ein Nettoexport von Kapital (K < 0). Ist die Verzinsung inländischer Wertpapiere größer als die erwartete Rendite ausländischer Wertpapiere, kommt es zu einem Kapitalimport. Im umgekehrten Fall führt es zu einem Kapitalexport. Bei vollständiger Kapitalmobilität kann ein Zahlungsbilanzgleichgewicht nur bestehen, wenn der inländische Zinssatz dem ausländischen Zinssatz entspricht

Ansonsten würde es zu Arbitrage kommen.[1] Die Zahlungsbilanz ist somit abhängig vom Geldmarkt. Wenn die Kapitalbilanz bei i = i* ausgeglichen ist, gilt dies auch für die Leistungsbilanz. Somit stellt sich ein Gleichgewicht der Zahlungsbilanzen und ihrer Teilbilanzen ein, wenn der inländische- dem ausländischen Zinssatz entspricht.[2] Dies wird als ZB-Kurve bezeichnet.

Punkte oberhalb der ZB-Kurve bedeuten einen Devisenbilanzüberschuss, Punkte unterhalb weisen auf ein Devisenbilanzdefizit hin. Bei perfekter Substituierbarkeit und Kapitalmobilität sind inländische und ausländische Wertpapiere völlig identisch. Durch Arbitrage ist i = i*, die Zinselastizität ist unendlich groß. Somit beträgt die Steigung der ZB-Kurve Null.



[1] Vgl. Aschinger, G. (2001), S. 109.

[2] Vgl. Aschinger, G. (2001), S. 110.